Bei dem Berliner Fotografen Florian Boillot ist als einziger Vorgang ein Verfahren wegen Widerstands gegen Polizei-Vollzugsbeamte gespeichert - und zwar unter verschiedenen Aktenzeichen sowohl in der Datei "politische motivierte Kriminalität" als auch in der Datei "Gewalttäter Links". Dabei geht es, wie die Ermittlungsakten belegen, um einen eher banalen Vorgang: Im März 2016 hatte ihn eine Berliner Polizistin angezeigt, nachdem sie ihn zuvor bei einer Demonstration versehentlich gestoßen und er daraufhin mit einer Beschwerde beim Pressesprecher der Polizei gedroht hatte.
In den Ermittlungsakten wird ausdrücklich festgehalten, dass Boillot in der Situation mit seiner Kamera fotografiert und sich gegenüber der Polizistin weder aggressiv noch beleidigend verhalten hatte. Das Verfahren endete im Mai 2017 mit einem Freispruch "aus tatsächlichen Gründen", was umgangssprachlich einen "Freispruch erster Klasse" bedeutet.