Das aber nach einem besonders Nutzer freundlichem Schlüsselsystem, da diese Doppelt- und Dreifachbilder nur nachrangige 'Kopien' sind und somit nicht voll zu entschädigen sind.
Zudem wird eine nachrangige Abgabe vierter Ordnung fällig, da das Gehirn Speicherabbilder der durch das Qualitätserzeugnis 'Alkohol' entstandenen Erfahrungen speichert und synthesiert. Außerdem nehmen auch andere Körperorgane durch das Qualitätserzeugnis 'Alkohol' Eindrücke auf speichern diese bis teilweise zum Lebensende. Dies ist nur den heimischen Qualitätserzeugern zuzuschreiben und somit auch abgabenpflichtig.
Weiterhin kommt eine Zusatzgebühr für das Qualitätserzeugnis 'Alkohol' aus dem Ursprungsland 'Deutschland' hinzu, damit man regionale Erzeuger in ihrer Manufaktur unterstützt.
Bitte den Vervielfältigungsgebührenabgabenbogen bei dem zuständigen Teilbereich der lokalen Vervielfältigungsgebühreninformationscounter für Konsumenten (VerFICK) in den städtischen Meldehallen und Städthäusern abholen und in dreifacher Ausführung einreichen. Zusätzlich ist ein Anschreiben mit einzeiligem Abstand, Arial 11pt und linksbündig mit hängendem Register rechts einzureichen, welches die Konsumzeitpunkte des Qualitätserzeugnisses 'Alkohol' umgekehrt chronologisch in Tabellenform aufführt.