Brauch mal ne Hilfe von unseren Juristen hier.
Meine Frau ist wegen Beleidigung nach §185 StBG angezeigt worden.
Zum Hintergrund: Meine Frau ist vor gut 6 Wochen an einem Zebrastreifen fast angefahren worden, nachdem eine Frau versucht hat dort ein anderes Auto zu überholen. Die hat meiner Frau noch am Zebrastreifen an den Kopf geschmissen, dass sie halt aufpassen soll, wenn sie über die Straße geht. Meine Frau hatte den Kinderwagen dabei und unsere kleinste Tochter am Arm bei der Aktion, das nur nebenbei.
Meine Frau hat sich das Nummernschild gemerkt und noch am Zebrastreifen die Polizei angerufen und Anzeige erstattet. Leider weiß sie nicht mehr, ob noch andere Personen im Auto waren, ging alles zu schnell.
Jetzt kommt offenkundig die Retourkutsche, und meine Frau wurde nun von der gleichen Polizeistelle gebeten sich schriftlich dazu zu äußern.
Ne Idee welches Vorgehen jetzt am cleversten wäre?
Direkt über die Rechtschutzversicherung nen Anwalt einschalten?
Erst mal angeben, sich nicht zu der Sache äußern zu wollen? (wird im Internet in solchen Fällen oft empfohlen).
Oder versuchenn das ganze noch mal schriftlich klarzustellen?