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Ich weiß nicht, was ich schlimmer finde, den Rechsstaat im Bezug auf das Grundgesetz zu "beschädigen", oder den "Missbrauch" des Rechtsstaats durch Drittstaaten zu billigen.Für Erdogan den Rechtsstaat beschädigen - insbesondere wo es ja darum geht vorzuführen, welches der beiden Länder einer ist - nein danke.
Da ich nicht juristisch spreche, bräuchte ich auch mal kurz eine Aufklärung:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
Im Hinblick auf den markierten Satz, hat die Türkei hierbei eigentlich überhaupt das Recht, sich auf diesen Paragraph zu beziehen?