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DeutschGAF |OT2| - Posting Simulator 2016

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Für Erdogan den Rechtsstaat beschädigen - insbesondere wo es ja darum geht vorzuführen, welches der beiden Länder einer ist - nein danke.
Ich weiß nicht, was ich schlimmer finde, den Rechsstaat im Bezug auf das Grundgesetz zu "beschädigen", oder den "Missbrauch" des Rechtsstaats durch Drittstaaten zu billigen.

Da ich nicht juristisch spreche, bräuchte ich auch mal kurz eine Aufklärung:
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__103.html

Im Hinblick auf den markierten Satz, hat die Türkei hierbei eigentlich überhaupt das Recht, sich auf diesen Paragraph zu beziehen?
 

EloKa

Member
Würde sagen Ja weil das nur ein Oder-Fall ist und bereits "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder..." erfüllt ist.
 

Hammer24

Banned
Ich weiß nicht, was ich schlimmer finde, den Rechsstaat im Bezug auf das Grundgesetz zu "beschädigen", oder den "Missbrauch" des Rechtsstaats durch Drittstaaten zu billigen.

Dieser "Missbrauch" ist ja nur möglich, weil wir noch so einen obsoleten Paragraphen in unserem Gesetz stehen haben. Da liegt es an uns, tätig zu werden und diesen zu ändern oder ganz zu streichen. In diesem Sinne ist es Erdogans gutes Recht zu verlangen, ein deutsches Gesetz auch zur Anwendung zu bringen.
Daher wäre für mich die Beschädigung des Rechtsstaates die deutlich schlimmere Option.

Ich persönlich finde, Merkel hätte das ruhig noch etwas schärfer formulieren können, a la "Da wir ein Rechtsstaat sind und Gewaltenteilung pflegen, bleibt mir gar keine andere Wahl als die Strafverfolgung zuzulassen. Ansonsten halte ich allerdings den Paragraphen für obsolet, und werde mich um dessen zügige Streichung bemühen".

Boom Headshot, wie man hier so schön sagt.
 
Die Entsscheidung ist völlig richtig!
- Merkel demonstriert die Unabhängigkeit der Gerichte
- wenn es um Freiheitsrechte geht, ist eine juristische Klarstellung immer wünschenswert, weil sonst eine vage Strafandrohung bereits zu Selbstzensur führen kann
- bei einem juristisch so hochwertigen Paragraphen geht die Geschichte mit Sicherheit durch mehrere Instanzen, was Zeit bringt, die Mütchen zu kühlen

Ich teile Hammers Einschätzung 100%.

Wir leben ja nicht in Polen.

Ihr verwechselt diese Entscheidung mit einem Urteil.
 

GAMEPROFF

Banned
Und warum kann Angela nicht bis Montag warten, wenn die Hochzeit vorbei ist, bei der der ultraechte Nazionkel mit dem niemand mehr spricht auch eingeladen ist?
 

Ladekabel

Member
Mich regen gerade ja die ganzen Rechtsgesinnten und Nazis auf. Weil die "Angst" vor den geldabgreifenden Terroristen haben, kann der Erdogan doch so auf dicke Eier machen.
 
Ich finde insgesamt, dass Erdogan sich damit keinen Gefallen getan hat.
Er hätte drüber stehen können, er hätte sagen können, dass es ja irgendein x-beliebiger ausländischer Moderator ist, der irgendeinen, unwahren Kram erzählt.

Jetzt hat er sein Gerichtsverfahren, hat sich vermeintlich in deutsche Belange eingemischt und wird mit der Tatsache leben müssen, dass Deutschland genauer auf türkische und insbesondere seine Belange guckt.
Es kann nur richtig sein, dann mal auch tu quoque-Argumente zu suchen, um rauszufinden inwieweit die Rechtsstaatlichkeit denn auch in der Türkei funktioniert.
 
Gott sei Dank gibt es jetzt das perfekte Spiel für dich auf Steam.

Pub Encounters

Pub Encounter does something that many visual novels on Steam—and games in general, really—seem hesitant to do: it puts the focus on older people. You’re a woman winds up at a bar frequented by “high-class older men” after a shitty day at work. The game’s a dating sim, so you probably have an idea of what comes next (hint: a lot of dialogue, tense moments of almost kissing, Dark Pasts, eventual sexytimes).

http://store.steampowered.com/app/447190/
tense moments of almost kissing
hui..also das könnte mir dann doch etwas zu stürmisch werden..
Er hat nen Bart!
Finde ich extrem sexy

Und du solltest endlich ins Bett gehen! :p
ich glaube eher, dass ich euch beide verkuppeln sollte ;)


und ich finde den move von merkel nachvollziehbar aber ziemlich schwach. hier wäre die chance gewesen mal ein statement zu setzen, anstatt nur halbärschige, leere reden gegen seine politik zu schwingen. das ist eigentlich unfassbar, dass man so jemandem nachgibt, umso mehr da die rechtslage ja strittig war und es gute argumente für jede entscheidung gegeben hätte - auch gegen das strafverfahren. das war jetzt vielmehr stellungsfrage als debatte um die richtige interpretation des paragraphen. denke trotzdem nicht, dass böhmermann viel drohen wird. ich hoffe einfach mal, die gerichte haben etwas mehr verstand.
 
D

Deleted member 10571

Unconfirmed Member
Naja, muss ja nicht mit nem Hitlerbärtchen rumrennen.

BTW bin ich mir grade gar nicht sicher, ob man weiss wie Baron Zemo ohne Maske aussieht, ich glaub eher nicht, von daher passt das. Und ist ja nicht so, dass die modernen Nazis mit SS Uniform rumrennen.

Äh? Klar weiß man ^^
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Gutek

Member
Gerichte können sich auch nicht einfach aussuchen welche Paragraphen zur Anwenung kommen oder nicht.
Der §103 ansich lässt meiner Meinung nach nicht besonders viel Spielraum...

Die Bundesregierung kann in diesem Fall entscheiden, ob das Ding vor Gericht geht oder nicht. Von wegen Gewaltenteiliung, von wegen Meinungsfreiheit, von wegen Integritaet. Geh kacken, Deutschland! Du warst als Kind schon scheisse.
 
Die Bundesregierung kann in diesem Fall entscheiden, ob das Ding vor Gericht geht oder nicht. Von wegen Gewaltenteiliung, von wegen Meinungsfreiheit, von wegen Integritaet. Geh kacken, Deutschland! Du warst als Kind schon scheisse.

Lolwut?

Tief der Stachel sitzt.

/edit
On a seriöse Note:
So betrübt wie Du mit Deutschland in Deinen Posts umgehst, muss man ernsthaft annehmen, dass Deutschland Dich in der Jugend gefacefucked hat - um im jugendlichen DGAF-Jargon zu bleiben.
 
Dieser "Missbrauch" ist ja nur möglich, weil wir noch so einen obsoleten Paragraphen in unserem Gesetz stehen haben. Da liegt es an uns, tätig zu werden und diesen zu ändern oder ganz zu streichen. In diesem Sinne ist es Erdogans gutes Recht zu verlangen, ein deutsches Gesetz auch zur Anwendung zu bringen.
Daher wäre für mich die Beschädigung des Rechtsstaates die deutlich schlimmere Option.

Ich persönlich finde, Merkel hätte das ruhig noch etwas schärfer formulieren können, a la "Da wir ein Rechtsstaat sind und Gewaltenteilung pflegen, bleibt mir gar keine andere Wahl als die Strafverfolgung zuzulassen. Ansonsten halte ich allerdings den Paragraphen für obsolet, und werde mich um dessen zügige Streichung bemühen".

Boom Headshot, wie man hier so schön sagt.

This
 

EloKa

Member

Ach komm. Jede einzelne Punk-Szene auf der Welt rebelliert gegen ihr Land weil es schlichtweg die Definition des Punks ist. In den USA fordert die Punk-Szene die Abschaffung der USA an. Und jetzt? In eher konservativen Ländern soll das Konservative abgeschafft werden. In Progressiven Ländern soll das Progressive abgeschafft werden. In neutralen Ländern regt man sich über das Neutrale auf. In Ländern in denen die Gesellschaft im Vordergrund steht regt man sich über die Gesellschaft im Vordergrund auf. Fällt dir was auf?

Wir rebellieren einfach gegen alles, und wenn nichts mehr übrig ist dann rebellieren wir dagegen dass es nichts zum rebellieren gibt.
 
Schön zu sehen, dass der Riss der bei dieser Debatte durch unsere Gesellschaft geht auch hier zu finden ist.

Wäre ja auch blöd, wenn wir alle Veganer wären.
 
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