Keinen Mut zur Wahrheit
Ein Richter, der aktives Mitglied der AfD ist, will auf Antrag der NPD und gegen geltendes Recht einem Wissenschaftler das Wort verbieten.
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Sowohl die ZEIT als auch Steffen Kailitz sahen keinen Anlass, die verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Kailitz Textpassage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, und sie war Kern seiner Aussage vor dem Verfassungsgericht.
Daraufhin beantragte die NPD beim Landgericht Dresden den Erlass einer einstweiligen Verfügung nur gegen Kailitz persönlich. Zuständig ist am Landgericht Dresden die Zivilkammer 3. Sie muss, so schreibt es das Gesetz vor, über den Erlass als Kammer entscheiden, also durch drei Richter. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Zivilprozessordnung aber entschied die Kammer, die Sache an einen Einzelrichter zu übertragen, und zwar an den Richter am Landgericht Jens Maier. Diese Entscheidung verstößt gegen die Zivilprozessordnung, gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und letztlich auch gegen das Grundgesetz. Aber damit nicht genug.
Jens Maier ist nicht irgendein Richter. Der Jurist ist aktives Mitglied der AfD in Sachsen. Unter anderem gehört er als eines von drei Mitgliedern dem Landesschiedsgericht der AfD Sachsen an. Obwohl unzuständig, erließ Richter Maier am 10. Mai die von der NPD beantragte Unterlassungsverfügung, verbot also dem Wissenschaftler Kailitz eine entscheidende argumentative Position.